Notariat
Als Notarin bin ich verpflichtet, unparteiisch und neutral zu sein. Hierbei ist der Unterschied zum Rechtsanwalt, dass ich Träger eines öffentlichen Amtes bin und damit verbunden nicht nur eine Partei vertrete, sondern meine Aufgabe besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass kein Ungleichgewicht zwischen den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien besteht und die ggfs. unterschiedlichen Verhandlungspositionen der Parteien nicht dazu führen, dass eine Partei benachteiligt oder geschädigt wird.
Mir persönlich ist es wichtig, dass ich eine gute, positive und konstruktive Ebene zu den Mandanten in den persönlichen Gesprächen aufbaue und daraus resultierend Vertrauen entsteht. Neben dem gegenseitigen Vertrauen ist Einfühlungsvermögen gepaart mit Kompetenz meinerseits ein wichtiger Faktor und Grundstein für eine gute Zusammenarbeit.
Kurz erklärt: das Notariat
Wer Verträge beglaubigen oder beurkunden lassen möchte, der geht zum Notar. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt ein Notar nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Verwalter.