Notariat

Als Notarin bin ich verpflichtet, unparteiisch und neutral zu sein. Hierbei ist der Unterschied zum Rechtsanwalt, dass ich Träger eines öffentlichen Amtes bin und damit verbunden nicht nur eine Partei vertrete, sondern meine Aufgabe besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass kein Ungleichgewicht zwischen den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien besteht und die ggfs. unterschiedlichen Verhandlungspositionen der Parteien nicht dazu führen, dass eine Partei benachteiligt oder geschädigt wird.

Mir persönlich ist es wichtig, dass ich eine gute, positive und konstruktive Ebene zu den Mandanten in den persönlichen Gesprächen aufbaue und daraus resultierend Vertrauen entsteht. Neben dem gegenseitigen Vertrauen ist Einfühlungsvermögen gepaart mit Kompetenz meinerseits ein wichtiger Faktor und Grundstein für eine gute Zusammenarbeit.

ANIKA ROSE

International

Rechtsanwältin und Notarin

Kurz erklärt: das Notariat

Wer Verträge beglaubigen oder beurkunden lassen möchte, der geht zum Notar. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt ein Notar nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Verwalter.

Die Hauptschwerpunkte der Aufgaben des Notars sind

  • die Beurkundung von Rechtsgeschäften und
  •  die Beglaubigung von Unterschriften.

Darüber hinaus berät ein Notar alle Beteiligten juristisch über den Inhalt eines Vertrages oder einer Urkunde. So werden unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt.

Aufgrund seiner Aufgabenbeschreibung arbeitet ein Notar vor allem in folgenden Rechtsgebieten:

  • Grundstücksrecht (z. B. Beurkundung von Grundstücksübertragungen)
  •  Erbrecht (z. B. Beurkundung von Testamenten)
  •  Familienrecht (z. B. Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen) und
  •  Gesellschaftsrecht (z. B. Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)

Bei der notariellen Beglaubigung handelt es sich um eine Bescheinigung, welche die Echtheit von Unterschriften und Abschriften bestätigt. Auch die Echtheit von Urkunden wird durch sie bescheinigt. Unter einer Abschrift verstehen Juristen die identische Vervielfältigung von Schriftstücken, also Kopien. Wenn Sie Unterschriften notariell beglaubigen lassen möchten, sollte die Unterschrift am besten direkt beim Notar erfolgen. Eine Besonderheit von Beglaubigungen ist zudem, dass der Notar hier lediglich die Echtheit der Unter- bzw. Abschrift bestätigt. Der Inhalt der Erklärung oder Vereinbarung wird hier aber nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Die umfassende Beratung zu den rechtlichen Konsequenzen der Unterlagen ist ebenfalls kein Bestandteil der notariellen Beglaubigung.

Bei der notariellen Beurkundung wird die Rechtmäßigkeit geprüft und es erfolgt eine umfassende Beratung durch den Notar.

Bei Urkunden handelt es sich aus rechtlicher Sicht um schriftliche Erklärungen, die bestimmte Sachverhalte oder Tatbestände festhalten. Die notarielle Beurkundung stellt dabei die stärkste Form dar und hat juristisch das meiste Gewicht. Die Urkunde vom Notar weist in erster Linie die Rechtmäßigkeit nach. Darüber hinaus gewährleistet Sie den beteiligten Personen aber auch eine fachkundige Belehrung und Beratung. Vor allem Rechtsgeschäfte müssen notariell beurkundet werden, da der Gesetzgeber hier sicherstellen möchte, dass die beteiligten Personen über die Tragweite und die rechtliche Bedeutung der Vereinbarung informiert werden. Für Notare bedeuten notarielle Beurkundungen eine große Verantwortung. Denn unter gewissen Umständen müssen Sie hier für Vertragsinhalte haften. Gemäß § 4 Beurkundungsgesetz (BeurkG) haben Notare daher das Recht, Beurkundungen abzulehnen. Der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer notariellen Beurkundung liegt also darin, dass mit Beglaubigungen lediglich die Echtheit von Unterschriften bzw. Kopien bestätigt wird. Eine intensive Prüfung oder eine ausführliche Beratung erfolgen dagegen nur bei der notariellen Beurkundung.